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Was kostet eine Fassadensanierung?+
Klassische Fassadensanierung (Reinigung, Altputz entfernen, neuer Verputz, Anstrich) kostet 100–170 € pro Quadratmeter. Für ein Einfamilienhaus mit rund 200 m² Fassadenfläche entstehen Gesamtkosten zwischen 20.000 und 34.000 € — exklusive Dämmung. Mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) steigen die Kosten auf 150–300 € pro Quadratmeter. Einzelarbeiten sind günstiger: Fassadenanstrich 11–50 €/m², Verputzen 11–65 €/m². Hinzu kommen Gerüstkosten 5–15 €/m² bis 10 Meter Höhe.
Welche Fördermittel gibt es für eine Fassadendämmung?+
KfW-Bank bietet zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen wie WDVS (Programm 261/262 Wohngebäude-Kredit). BAFA fördert Einzelmaßnahmen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit aktuell 15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus bis zu 20 %. Voraussetzung: Einhaltung bestimmter U-Werte und Begleitung durch zertifizierten Energieberater. Die effektiven Gesamtkosten können dadurch um 15–30 % sinken. Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Zusatzprogramme. Wichtig: Förderung VOR Auftragsvergabe beantragen.
Ist eine Fassadendämmung gesetzlich Pflicht?+
Generelle Dämmpflicht für Fassaden gibt es in Deutschland nicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bei bestimmten Sanierungs-Schwellenwerten energetische Mindeststandards vor. Konkret: Bei Sanierung von mehr als 10 % einer Außenwandfläche muss die gedämmte Außenwand nach Abschluss einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) einhalten. In der Praxis bedeutet das bei ungedämmten Altbauten fast immer eine Dämmpflicht. Ausnahmen gelten für Denkmalschutz und wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit. Neubauten haben ohnehin strengere Anforderungen.
Kann ich Fassadenbau-Kosten steuerlich absetzen?+
Ja. Nach §35a EStG können Sie 20 % der reinen Arbeitskosten (nicht Material) als Handwerkerleistung direkt von der Steuerschuld abziehen, bis zu 1.200 € pro Jahr. Voraussetzungen: Sie haben eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Arbeitskosten-Position, und Sie haben per Überweisung oder EC-Karte gezahlt. Barzahlung ist vom Finanzamt nicht anerkannt. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen (z. B. Putzkraft, Umzug im Privathaushalt) greifen zusätzlich bis zu 4.000 € jährlich — insgesamt bis zu 5.200 € Steuerermäßigung pro Jahr.
Wie läuft die Abnahme nach Fassadenarbeiten ab?+
Die Abnahme ist juristisch der Moment, in dem Sie die Leistung als vertragsgemäß anerkennen — ab hier beginnt die Gewährleistungsfrist, der Handwerker darf die Schlussrechnung stellen, und die Beweislast bei späteren Mängeln wechselt zu Ihnen. Protokollieren Sie die Abnahme schriftlich, listen Sie sichtbare Mängel explizit auf, und unterzeichnen Sie erst nach Behebung der als Hauptmängel festgestellten Punkte. Bei fehlender Förmlichkeit gilt nach 12 Werktagen automatische stillschweigende Abnahme — also lieber formell klar abnehmen als abwarten.