Fassadenbauer in Fellbach finden

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Empfohlene Fassadenbau in Fellbach

1
SG
SNPRENDI Gebäudereinigung und Trockenbau
Ulmenweg 8, 70734 Fellbach
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2
AO
A.V.A Objekt GmbH
Max-Planck-Str. 24, 70736 Fellbach
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3
AO
AVA Objekt GmbH – Handel- und Dienstleistungen
Friedrichstr. 2, 70736 Fellbach
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4
FI
Franco Ippolito
Wilhelmstr. 37, 70734 Fellbach
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5
CM
Creacolor Maler|Stuckateur|Ausbau
Blumenstr. 35, 70736 Fellbach
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6
DS
Dirk Schwegler
Max-Planck-Str. 51, 70736 Fellbach
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7
B-
BVF - ImmoBau ihr Haussanierer
Im Krautgärtle 3, 70734 Fellbach
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8
CW
Christoph Westner Meisterbetrieb für Wand & Boden
Benzstr. 1, 70736 Fellbach
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9
S
StrahlBau
Hintere Str. 29, 70734 Fellbach
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10
JC
Jürgen Clauß Malerfachbetrieb
Rotenbergstr. 12, 70734 Fellbach
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11
MU
Maler- und Lackierbetrieb FarbWunder
Gutenbergstr. 38, 70736 Fellbach
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11 verifizierte Anbieter für Fassadenbau in Fellbach

Fassadenbauer in Fellbach spezialisieren sich auf Wärmedämmung (WDVS), Verputzarbeiten und energetische Fassadensanierung.

Was kostet Fassadenbau in Fellbach?

In Fellbach sind aktuell 11 Fassadenbau-Anbieter auf Go24Pro gelistet.

Vergleichen Sie auch Anbieter in Weinstadt (9), Waiblingen und Backnang.

Neben Fassadenbau finden Sie in Fellbach auch Umzug, Containerdienst und Reinigung. Alle Anbieter können kostenlos und unverbindlich kontaktiert werden.

Häufige Fragen zu Fassadenbau in Fellbach

Antworten basierend auf Expertenwissen

Kann ich auf Go24Pro kostenlos Angebote anfragen?+
Ja. Alle 11 Anbieter für Fassadenbau in Fellbach können Sie kostenlos und unverbindlich kontaktieren. Keine versteckten Kosten. Jetzt kostenlos Angebot anfragen.
Wie lange dauert eine Fassadensanierung?+
Fassadenanstrich auf Einfamilienhaus: eine Woche inklusive Vor- und Hauptanstrich. Verputzen einer Fassade mit rund 100 m²: etwa zwei Wochen. Umfassende Fassadensanierung inklusive Dämmung, neuem Putz und Anstrich: zwei bis sechs Wochen, durchschnittlich drei bis vier Wochen. Entscheidend sind Wetter (Trocknungszeiten bei Feuchte und Kälte), Fassadengröße, notwendige Vorarbeiten an beschädigten Stellen, und Anzahl der Handwerker. Bei komplexen Projekten mit denkmalgeschützten Fassaden können auch deutlich längere Bauzeiten entstehen.
Ist eine Fassadendämmung gesetzlich Pflicht?+
Generelle Dämmpflicht für Fassaden gibt es in Deutschland nicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt bei bestimmten Sanierungs-Schwellenwerten energetische Mindeststandards vor. Konkret: Bei Sanierung von mehr als 10 % einer Außenwandfläche muss die gedämmte Außenwand nach Abschluss einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) einhalten. In der Praxis bedeutet das bei ungedämmten Altbauten fast immer eine Dämmpflicht. Ausnahmen gelten für Denkmalschutz und wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit. Neubauten haben ohnehin strengere Anforderungen.
Wie erkenne ich unseriöse Fassadenbauer?+
Warnzeichen für Schwarzarbeit: nur Barzahlung gewünscht, keine Rechnung oder nur eine ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, Stundensätze deutlich unter Branchenniveau, keine schriftliche Leistungsbeschreibung, wechselnde Telefonnummern, Druck zur sofortigen Zahlung. Rechtliche Folgen für Kunden: Bei wissentlicher Schwarzarbeit ist der Werkvertrag nichtig — kein Gewährleistungsanspruch bei Mängeln, keine Versicherungsleistung bei Schäden, keine steuerliche Absetzbarkeit. Bei Großprojekten (Bauabzugsteuer) können zusätzlich Bußgelder bis 30.000 € drohen.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?+
Ein Angebot ist rechtlich verbindlich: Akzeptieren Sie es, gilt der Preis fest — auch wenn der Aufwand höher ausfällt. Ein Kostenvoranschlag dagegen ist nach § 632 Abs. 3 BGB unverbindlich; der Endpreis darf abweichen, bei einer Überschreitung über etwa 15–20 % muss der Anbieter Sie aber unverzüglich informieren. Beide sind in der Regel kostenlos — für einen Kostenvoranschlag darf der Handwerker nur dann Gebühren verlangen, wenn das vor Erstellung schriftlich vereinbart wurde. Tipp: Verlangen Sie ausdrücklich ein Festpreis-Angebot, wenn Sie Budget-Sicherheit brauchen.
Wie läuft die Abnahme nach Fassadenarbeiten ab?+
Die Abnahme ist juristisch der Moment, in dem Sie die Leistung als vertragsgemäß anerkennen — ab hier beginnt die Gewährleistungsfrist, der Handwerker darf die Schlussrechnung stellen, und die Beweislast bei späteren Mängeln wechselt zu Ihnen. Protokollieren Sie die Abnahme schriftlich, listen Sie sichtbare Mängel explizit auf, und unterzeichnen Sie erst nach Behebung der als Hauptmängel festgestellten Punkte. Bei fehlender Förmlichkeit gilt nach 12 Werktagen automatische stillschweigende Abnahme — also lieber formell klar abnehmen als abwarten.