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Brauche ich eine Abriss-Genehmigung?+
In den meisten Fällen ja — für komplette Abrisse und Eingriffe in die Statik. Zuständig ist das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die meisten Abrissunternehmen übernehmen die Beantragung inklusive Nachbar-Information und Vermessung. Dauer bis zur Genehmigung typisch 4–8 Wochen. Kleinere Rückbauten im Inneren eines Gebäudes (Entkernung, Zwischenwände) sind oft genehmigungsfrei. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder bis 50.000 € und die Pflicht zum kostspieligen Wiederaufbau — immer vor Auftragserteilung schriftlich prüfen lassen.
Wie lange dauert ein Abriss?+
Vorbereitung (Schadstoffentfernung, Entkernung): 1–2 Wochen. Eigentlicher Rückbau mit Bagger: 2–5 Werktage bei einem Einfamilienhaus, 1–3 Wochen bei Mehrfamilienhäusern. Abtransport und Baustellen-Räumung: weitere 2–5 Tage. Gesamt also meist 3–6 Wochen vom Auftragsbeginn bis zur übergabefertigen Baufläche. Witterungsabhängig: Starkregen oder Frost können die Arbeiten verzögern. Im Winter dauert es in der Regel 1–2 Wochen länger, die Preise sind dafür aber oft 10–15 % niedriger.
Was ist ein Teil-Rückbau oder Entkernung?+
Beim Teil-Rückbau werden nur nicht-tragende Bauteile entfernt (Innenwände, Bodenbeläge, Installationen), das Tragwerk bleibt stehen. Typische Anwendung: energetische Vollsanierung eines Altbaus, bei der nur die Fassade und die Statik erhalten werden. Entkernung ist kostengünstiger als Totalabriss (30–50 % weniger) und meist genehmigungsfrei. Wichtig: auch bei Entkernung gelten Asbest- und KMF-Vorschriften voll — alte Böden, Putze und Dämmstoffe können belastet sein. Schadstoffkataster ist auch hier zwingend.
Welche Versicherungen braucht ein Abrissbetrieb?+
Seriöse Handwerksbetriebe führen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit üblicherweise mindestens 3 Mio. € Deckungssumme — lassen Sie sich den Nachweis vor Auftragsvergabe zeigen. Bei Schäden an Ihrem Eigentum (z. B. zerkratzter Parkettboden, beschädigte Möbel) greift diese Versicherung. Wichtig: Dokumentieren Sie den Zustand vor Arbeitsbeginn mit Fotos und lassen Sie größere Schäden sofort schriftlich festhalten — nach Abnahme wird die Beweislast schwieriger. Ohne Versicherungsnachweis bleiben Sie im Schadensfall auf Ihren Kosten sitzen.
Wie läuft die Abnahme nach Abriss-Ende ab?+
Abnahme erfolgt nach vollständigem Abtransport des Abbruchmaterials, Verfüllung oder Planierung des Baufelds (je nach Vertrag) und Übergabe der Recyclingquote-Dokumentation. Prüfen Sie: ist die Bodenplatte entfernt (wenn beauftragt)? ist der Keller verfüllt? sind Rohr- und Leitungsanschlüsse fachgerecht getrennt und verschlossen? Sind Nachbargrundstücke unbeschädigt? Erst nach schriftlicher Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Bei späteren Bebauung: Baugrunduntersuchung einplanen — eingefüllter Beton und Mauerwerksreste können spätere Tiefbauten verteuern.